Ausschüsse

Vizepräsident

Der Landtagspräsident sowie seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden den Vorstand des Landtags. Die Mitglieder des Vorstands wechseln sich bei der Leitung der Plenarsitzung ab.


Bei der Ernennung und Entlassung der Bediensteten des Landtags wirkt der Vorstand mit (Artikel 85 Abs. 3 der Landesverfassung, § 5 der Geschäftsordnung des Landtags).


Quelle: Landtag RLP

Stellv. Vorsitzender

Der Ältestenrat besteht aus dem Landtagspräsidenten, seiner Stellvertreterin und seinem Stellvertreter sowie weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Den Vorsitz führt der Präsident.


Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ältestenrats besteht darin, die Tagesordnung der Sitzungen des Landtags durch die Festlegung einer Reihenfolge der Beratungsgegenstände sowie der Redezeiten für die einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen zu beschließen.


Darüber hinaus hat er eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtags, die Verteilung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden herbeizuführen. In der Regel münden die Beratungen des Ältestenrats in einem Konsens (§ 12 der Geschäftsordnung des Landtags).



Quelle: Landtag RLP

Stellv. Vorsitzender

Der Landtag bestellt zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung für die Zeit nach der Auflösung des Landtags bis zum Zusammentritt des neuen Landtags einen Zwischenausschuss, der die Rechte eines Untersuchungsausschusses hat (Artikel 92 der Landesverfassung, § 87 der Geschäftsordnung des Landtags).


Der Zwischenausschuss ist ein ständiger Ausschuss und setzt sich aus dem Vorstand und 17 weiteren Mitgliedern des Landtags zusammen. Die Mitglieder des Ältestenrats sind geborene Mitglieder, die weiteren Mitglieder sowie ihre stellvertretenden Mitglieder werden dem Präsidenten schriftlich von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Dabei stellt jedoch jede Fraktion mindestens ein weiteres Mitglied.


Der Präsident muss den Ausschuss, auf Verlangen der Landesregierung oder von fünf Mitgliedern des Ausschusses, innerhalb einer Woche einberufen und seine Verhandlungen führen.



Quelle: Landtag RLP

Ordentliches Mitglied

Seit dem Jahr 1987 befasst sich der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen mit Themen im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlich verankerten Gleichberechtigung von Frau und Mann. Er ist zuständig für Themen im Zusammenhang mit der Herstellung gleicher Bildungs-, Erwerbs- und Lebenschancen für Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz.


Der Ausschuss kontrolliert im Rahmen seines Aufgabenbereiches die Tätigkeit des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration und berät die entsprechenden Gesetze und Anträge.


Quelle: Landtag RLP

Ordentliches Mitglied

Die Strafvollzugskommission ist ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses. Sie befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere mit den Unterbringungs-, Arbeits- und Verpflegungsverhältnissen der in der Anstalt Einsitzenden sowie besonderen Vorkommnissen im Vollzug. Sie wird auch tätig, wenn der Petitionsausschuss ihr Eingaben überweist, die ihren Aufgabenbereich betreffen.


Die Strafvollzugskommission besteht aus sieben Mitgliedern. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass den Vorsitz in der Strafvollzugskommission und im Petitionsausschuss dasselbe Ausschussmitglied innehat.


Quelle: Landtag RLP


Stellv. Mitglied

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz kontrolliert im Rahmen seines Aufgabenbereichs das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus diesem Bereich.


Zu den Themen des Ausschusses gehören insbesondere die Belange unserer vielfältigen Gesellschaft, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der Verbraucherschutz.


Quelle: Landtag RLP

Stellv. Mitglied


Der Rechtsausschuss ist für diejenigen Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium der Justiz Verantwortung trägt. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.


Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem die Organisation und Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz, der Strafvollzug, das Notarwesen, der juristische Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfungen.


Darüber hinaus hat der Rechtsausschuss die Aufgabe, alle Gesetzentwürfe einer (verfassungs-)rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Er wird daher am Ende, nach den Gesetzesberatungen in den übrigen Fachausschüssen, tätig.


Daneben befasst sich der Ausschuss mit grundlegenden Fragen der Geschäftsordnung des Landtags; insbesondere legt er zu Beginn der Wahlperiode einen Vorschlag über die endgültige Fassung der Geschäftsordnung vor. Die Geschäftsordnung regelt die wesentlichen Verfahrens- und Organisationsgrundlagen des Landtags. Sie ist Ausdruck der Parlamentsautonomie und sichert die funktionale Unabhängigkeit des Parlaments.


Darüber hinaus hat der Landtag dem Rechtsausschuss die Entscheidung über die Genehmigung von Strafverfahren gegen Abgeordnete übertragen; die Verhandlungen derartiger Immunitätsangelegenheiten sind vertraulich. Das Immunitätsrecht der Abgeordneten soll heutzutage vornehmlich die repräsentative Zusammensetzung und die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen.


Quelle: Landtag RLP


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